Nein!
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet (Art. 720a Abs. 2 ZGB), gefundene oder zugelaufene Tiere umgehend einer offiziellen Meldestelle, in unserem Fall der STMZ und dem Tierheim Paradiesli, zu melden und/oder abzugeben.
Zuwiderhandlungen sind strafbar. Siehe Art. 137 Ziff. 2 Abs. 1 „Fundunterschlagung“ und Art. 332 „Nichtanzeigen eines Fundes“ des Strafgesetzbuches StGB.
Bedenken Sie auch, dass das Tier vielleicht verzweifelt gesucht wird.
Sofern Sie das Tier an offizieller Stelle gemeldet haben und sich niemand auf Ihre Steckbriefe/Inserate gemeldet hat, geht der Findling nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 2 Monaten in Ihren Besitz über. Danach hat der frühere Tierbesitzer keinen Anspruch auf sein Tier mehr. Die Frist läuft ab dem Tag, an welchem das Tier bei einer offiziellen Meldestelle (STMZ) gemeldet wurde (Vermisstmeldung STMZ aufbewahren!).
24h TELEFON-ZENTRALE
Tierfunde:
Meldungen vermisster Tiere:
0848 357 358 (Lokaltarif)
0900 357 358 (Kosten: Fr. 1.95 pro Minute)
Dienstleistungen:
Die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) bietet wertvolle Dienstleistungen in Bezug auf das Haustier.
Dabei konzentriert sich die STMZ auf einen professionellen, rund um die Uhr aktiven Tiersuch- und Meldedienst sowie auf die Vermittlung wichtiger Adressen von Leistungsträgern, die sich in irgendeiner Form um Haustiere kümmern:
Tierschutzverein Nidwalden
6370 Stans
079 231 43 99
info (at) tierschutz-nw (dot) ch
www.tierschutz-nw.ch
Spendenkonto
Nidwaldner Kantonalbank
CH61 0077 9014 0152 3170 7
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